Bewertung und Zensierung
Die Grundlagen für die Leistungsermittlung und Leistungsbewertung in der Schule bilden das Schulgesetz, die Schulordnung der jeweiligen Schulart und die Lehrpläne. Die Handreichung zur Leistungsermittlung und -bewertung ermöglicht eine Orientierung für die eigenverantwortliche Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Verbindliche Kriterien für die Leistungsermittlung und -bewertung werden an der jeweiligen Schule in der Fachkonferenz festgelegt. Vielfältige Bewertungsmöglichkeiten sollen genutzt und Transparenz für die Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Dabei finden die individuelle, sachliche und soziale Dimension zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung Anwendung.