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Ganztagsangebote Sport

Die Schulleitung entscheidet grundsätzlich, ob ein sport- und bewegungsorientiertes Ganztagsangebot (GTA) für die Schule geeignet ist. Dabei prüft sie insbesondere, ob die angebotene Sportart, Disziplin oder Bewegungsform in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulprogramm steht.

Qualität und Sicherheit

Die Schulleitung trägt im Rahmen ihrer Präventionsverantwortung dafür Sorge, dass sport- und bewegungsbezogene GTA von dafür geeigneten Personen durchgeführt werden. Die GTA-Leitung sollte über pädagogisches und entwicklungspsychologisches Grundwissen sowie über die erforderlichen sportfachlichen Kenntnisse verfügen. Damit wird eine fachgerechte und sichere Durchführung des Angebots unterstützt.

Als Nachweis einer entsprechenden Qualifikation können folgende Lizenzen und vergleichbare Qualifikationen dienen:

  • DOSB-Übungsleiter C- oder B-Lizenz,
  • DOSB-Trainer C-, B- oder A-Lizenz,
  • DOSB-Jugendleiterlizenz.

Darüber hinaus sind für die Durchführung eines GTA ein erweitertes Führungszeugnis, der Nachweis über Kenntnisse in Erster Hilfe sowie ein ausreichender Masernschutz gemäß Masernschutzgesetz erforderlich.

Sportarten, Disziplinen und Bewegungsformen, die nicht unmittelbar den Lernbereichen des Lehrplans Sport zuzuordnen sind, können grundsätzlich Bestandteil eines GTA sein. Dabei gelten besondere Anforderungen an die Prüfung von Qualität und Sicherheit.

Nach § 42 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen sorgt die Schulleitung für einen geregelten und ordnungsgemäßen Schulablauf. Dazu gehört auch die Prüfung, ob ein sport- und bewegungsorientiertes Angebot sicher durchgeführt werden kann.

Die Schulleitung hat daher insbesondere zu prüfen,

  • welche Gefährdungen mit dem Angebot verbunden sind,
  • welche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,
  • ob diese Maßnahmen geeignet und wirksam sind und
  • ob insgesamt ein vertretbares Risiko für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erreicht wird.

Sportarten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko

Bei Sportarten und Disziplinen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko ist eine besondere sportartspezifische Qualifikation erforderlich. Hierfür ist entweder eine gültige DOSB-Trainer C-, B- oder A-Lizenz in der jeweiligen Sportart oder ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) anerkannten sportartspezifischen Zertifizierung oder Fortbildung vorzulegen.

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